Wir übernehmen für die Erben, die
- Sicherung und Sichtung des Nachlasses
- Kontaktaufnahme zu Miterben, Beteiligten und Vermächtnisnehmern
- Beschaffung von Urkunden (z. B. Erbschein)
- Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
- Kündigung von Verträgen, Mitgliedschaften u. a.
- Kontaktaufnahme zu Geldinstituten und Zusammenführung der Geldwerte
- Hilfe bei der Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten
- Unterstützung bei der Einziehung von Forderungen (außergerichtlich)
- Haushaltsauflösung und bestmögliche Verwertung des Inventars nach dem Mehrstufenprinzip
- Bewertung, Verkauf bzw. Übertragung von Grundbesitz
- Vorbereitung bei der Übertragung von Unternehmensbeteiligungen
- Digitaler Nachlass
- Kunst im Nachlass
- Vermittlung an Rechtsanwälte, Steuerberater, Vermögensverwalter u.a.
Was wir nicht übernehmen können sind:
- Rechtsberatungen und
- steuerrechtliche Angelegenheiten.
Hier können wir jedoch an Partner vermitteln.
Gern stehen wir auch für Nachlasspflegschaften und die Nachlassverwaltungen zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns!