Nachlassabwicklung & Testamentsvollstreckung

Wir übernehmen für die Erben, die

  • Sicherung und Sichtung des Nachlasses
  • Kontaktaufnahme zu Miterben, Beteiligten und Vermächtnisnehmern
  • Beschaffung von Urkunden (z. B. Erbschein)
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Kündigung von Verträgen, Mitgliedschaften u. a.
  • Kontaktaufnahme zu Geldinstituten und Zusammenführung der Geldwerte
  • Hilfe bei der Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten
  • Unterstützung bei der Einziehung von Forderungen (außergerichtlich)
  • Haushaltsauflösung und bestmögliche Verwertung des Inventars nach dem Mehrstufenprinzip
  • Bewertung, Verkauf bzw. Übertragung von Grundbesitz
  • Vorbereitung bei der Übertragung von Unternehmensbeteiligungen
  • Digitaler Nachlass
  • Kunst im Nachlass
  • Vermittlung an Rechtsanwälte, Steuerberater, Vermögensverwalter u.a.

Was wir nicht übernehmen können sind:

  • Rechtsberatungen und 
  • steuerrechtliche Angelegenheiten. 

Hier können wir jedoch an Partner vermitteln.

Gern stehen wir auch für Nachlasspflegschaften und die Nachlassverwaltungen zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns!